Willkommen im
Stuntwerk Köln
Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Stuntwerk

Beim ersten Besuch im Stuntwerk Köln ist eine Registrierung der persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum, Anschrift) und eine Unterschrift zur Einverständniserklärung der AGB notwendig. Alle angemeldeten Stuntwerk-Besucher*innen ab dem 14. Lebensjahr erhalten eine persönliche Karte, mit der sie sich bei den nächsten Besuchen schnell und einfach einchecken können. Die Erstanmeldung kann vor Ort durchgeführt werden. Um den Check-In Vorgang zu beschleunigen kannst du natürlich gerne auch das Online-Formular nutzen!

Du brauchst keine Vorerfahrung, um bei uns Sport zu machen. Komm einfach vorbei und teste aus, was dir Spaß macht! Wenn du dich vorher über die unterschiedlichen Sportarten wie Bouldern, Parkour oder Ninja informieren möchtest, kannst du das natürlich auch im Voraus auf unserer Website machen.

Zum Bouldern eignen sich Kletterschuhe, die gibt es bei uns auch zum Ausleihen oder Kaufen. Der gesamte Sportbereich (Bouldermatten, Parkourbereich und Kursraum) darf nur mit Hallensportschuhen betreten werden.

Bring am besten bequeme Sportkleidung mit, in der du dich gut bewegen kannst. Außerdem sind im Parkour Bereich Hallenschuhe verpflichtend, da ihr ihn nicht barfuß oder in Socken betreten dürft. Schmuck sollte – wie generell beim Sport – abgelegt werden. Das betrifft insbesondere Ringe an den Fingern. Bitte haltet zudem euren Oberkörper beim Sport bedeckt und tragt mindestens einen Sport-BH. Danke für eure Rücksicht.

Jede*r ist bei uns willkommen! In unserem Kinderbereich können sich auch schon die ganz kleinen Kinder ab vier Jahren austoben. Beachte allerdings bitte, dass pro Kind unter 14 Jahren eine erziehungsberechtigte Aufsichtsperson dabei sein muss. Jede Begleitperson muss dafür das Formular für Begleitpersonen ausgefüllt mitbringen.

Jugendliche über 14 Jahren können mit einer Einverständniserklärung auch allein zu uns kommen. Im Downloadbereich unserer Website findest du unter anderem die Formulare Erklärung der Erziehungsberechtigten zur Übertragung der Aufsichtspflicht und die Einverständniserklärung für Minderjährige ab 14.

Ja. In unserem Kinderdschungel können sich auch die ganz Kleinen auf der Matte austoben, bouldern und durch geheime Tunnel kriechen. An Wochenenden bieten wir normalerweise Kindergeburtstage an. In diesem Fall bitten wir euch, aufeinander Rücksicht zu nehmen und dem Geburtstagskind und seinen Gästen den Vortritt zu lassen.

Wer über 14 Jahre alt ist und bei der Erstanmeldung, also beim ersten Besuch im Stuntwerk, eine erziehungsberechtigte Person die Einverständniserklärung unterschrieben hat, kann alleine im Stuntwerk trainieren. Dann gilt wie für Erwachsene auch: jede:r trainiert auf eigene Verwantwortung und Gefahr! Nehmt Rücksicht aufeinender und verinnerlicht die Hallenregeln.

Ja. Solange dein Kind unter 14 Jahren alt ist, hast du die Aufsichtspflicht. Das bedeutet, dass du aus Sicherheitsgründen immer in unmittelbarer Nähe zu deinem Kind bleiben musst.

Ja, dafür brauchst du lediglich die Erklärung für Begleitpersonen. Bitte beachte, dass hier auch die 1:1 Betreuung von Kindern unter 14 Jahren gilt.

…Jugendliche von 14 – 18 Jahren werden ebenfalls registriert, die Unterschrift zur Einverständniserklärung erfolgt durch eine berechtigte Begleitperson. Minderjährige ab 14 Jahren dürfen nach der ersten Registrierung durch eine erziehungsberechtigte Person auch ohne Aufsicht dieser ins Stuntwerk.

Kurse kann man bei uns ausschließlich online buchen. Hier kommst du zu den Kurs-Buchungen.

Wir behalten alle Fundsachen für insgesamt 3 Monate. Wenn du an der Theke danach fragst, gucken wir gerne für dich in unserem Fundlager nach. Beachte bitte, dass wir dir diesbezüglich telefonisch keine Auskunft geben dürfen.

Gutscheine für deine Liebsten

Geschenk gesucht? Mit unseren Online-Gutscheinen kannst du schnell und einfach das passende Feiertags- oder „Einfach so“-Geschenk für deine Freund:innen oder Familie kaufen und ganz viel Freude verschenken.